Öffentlicher Freiraum
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01 | Informationen

Spielplätze und Freiräume auf dem Schulgelände werden durch Städte und Gemeinden oft nach der Schulzeit und in den Ferien für das Spielen von Kinder und Jugendlichen freigegeben.

Bei der Planung und Gestaltung von Spielplätzen im soge- nannten „öffentlichen Freiraum“ sind für einen sicheren Betrieb der Anlage und für eine optimale Entwicklungs- förderung von Kindern und Jugendlichen folgende Planungsgrundsätze zu berücksichtigen: