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Siehe § 53 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung
und
§
39 Abs. 3 UVV „Allgemeine Vorschriften“ (GUV-V
A1). |
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Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner
fachlichen Ausbildung
oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse
auf dem Gebiet der Abzugsprüfung hat und mit den einschlägigen
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften,
Regeln und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B.
DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technischen Regeln
anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeits-sicheren
Zustand von Abzügen beurteilen kann. |
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Eine verwendete technische Einrichtung
zur
Dauerüberwachung signalisiert z. B. bei Verschmutzung,
Korrosion, Belastung durch Chemikalien, Alterung oder bei
Fehlern
in der Elektronik die Nichtverfügbarkeit der
Überwachung
durch Störungsmeldung optisch und akustisch. |
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