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Zu § 12: |
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Die Beleuchtung im Gebäude
ist ausreichend, wenn sie nach DIN 5035-4
ausgelegt ist. Es wird außerdem auf AMEV Beleuchtung
2000 hingewiesen. |
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Lichtschalter sind leicht zugänglich
und erkennbar in der Nähe von Zuund Ausgängen anzubringen.
Leichte Erkennbarkeit ist z. B. gegeben,
wenn in Räumen ohne Tageslicht Lichtschalter selbstleuchtend
ausgeführt sind. |
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Für Sportstätten gilt DIN
EN 12 193. |
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