| Abschnitt 4.3.1 GUV-SR 2001 |
| 4.3.1 Bau und Ausrüstung - Räume für naturwissenschaftlichen Unterricht |
| Für die Errichtung elektrischer Anlagen sind
spezielle Bestimmungen enthalten in DIN-VDE 0100 „Errichten
von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V“, insbesondere
Teil 723 „Unterrichtsräume mit Experimentierständen“. Solche Bestimmungen sind z. B.: – für Experimente mit elektrischem Strom: Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung bis zu 25 V Wechsel- oder 60 V Gleichspannung, – alle Netzstromkreise der Experimentierstände: Fehlerstromschutzschalter mit einem Fehlerstrom von maximal 30 mA. Für die Installation von Gasversorgungsanlagen gelten die Anforderungen nach den technischen Regeln des DVGW, Arbeitsblatt G 621 „Gasanlagen in Laboratorien und naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen“. Danach müssen z. B. Auslasshähne der Gasinstallation so gestaltet sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen verhindert wird und der Einschaltzustand erkennbar ist. Elektrische Anlagen und Gasleitungen für die Arbeitsplätze müssen an zentraler Stelle abgeschaltet bzw. abgesperrt werden können. Vgl. Hinweis 15 in DIN 58 125 „Schulbau“, Abschnitt 3.3.1. Not-Aus-Einrichtungen müssen leicht, schnell und gefahrlos erreicht wer- den können. Leitungen und Entnahmestellen siehe Abschnitt 4.2.7.6 und 4.2.7.7. Räume mit erhöhter Brandgefahr, z. B. Schüler-Übungsräume für Chemie, müssen für den Fluchtfall mindestens zwei günstig gelegene Ausgänge haben. Die Türen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und jederzeit von innen zu öffnen sein. Chemikalienräume sind gegen den Zutritt unbefugter Personen zu sichern. Vgl. Hinweis 16 in DIN 58 125 „Schulbau“, Abschnitt 3.3.1.2. Fußböden in Räumen für naturwissenschaftlichen Unterricht siehe Abschnitt 4.2.3. Im Experimentierbereich sollen Fußböden von Lehrräumen, Übungsräumen und zugehörigen Vorbereitungsräumen flüssigkeitsundurchlässig, fugendicht und den jeweils anfallenden aggressiven Stoffen gegenüber weitgehend unempfindlich sein. Sie sollen den anfallenden mechanischen Belastungen genügen. |