»
Drucken
»
Fenster schließen
Abschnitt 4.3.1.3 GUV-SR 2001
4.3.1.3
Schülerübungstische auf gestuften Böden sind nahe an der Stufenvorderkante aufzustellen und zu befestigen, so dass vor den Tischen keine betretbare Fläche verbleibt.