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Zum Erste-Hilfe-Material zählen
Verbandstoffe, alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen
Geräte sowie Arzneimittel, soweit sie der Durchführung
der Ersten Hilfe dienen. Schädigende Einflüsse
sind z. B. Verunreinigungen, Nässe und hohe Temperaturen.
Das Erste-Hilfe-Material ist auch bei Ablauf der Verfallsdaten
zu erneuern. Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten z. B.:
1. Großer Verbandkasten nach DIN 13 169 „Verbandkasten E“,
2. Kleiner Verbandkasten nach DIN 13 157 „Verbandkasten C“.
Durch folgende Richtwerte werden die Festlegungen der
Arbeitsstätten- Richtlinie ASR 39/1,3 „Mittel und
Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ ergänzt:
Je nach Größe des Betriebes müssen zur Verfügung stehen:
| Betriebsart |
Zahl der
|
kleiner |
Großer1) |
| |
Versicherten |
Verbandkasten |
| --------------------------------------------------------------------------- |
| Verwaltungs- und Handelsbetriebe |
1 - 50
51 - 300
ab 301 |
1
|
1
2 |
| |
für je 300 weitere Versicherte zusätzlich
ein großer Verbandskasten |
| --------------------------------------------------------------------------- |
| Herstellungs-, Verarbeitungs- und
vergleichbare Betriebe |
1 - 20
21 - 100
ab 101 |
1 |
1
2 |
| |
für je 100 weitere Versicherte zusätzlich
ein großer Verbandskasten |
| --------------------------------------------------------------------------- |
| Baustellen und baustellenähnliche
Einrichtungen |
1 - 10
11 - 50
ab 51 |
12) |
1
2 |
| |
für je 50 weitere Versicherte zusätzlich
ein großer Verbandskasten |
1) Zwei kleine Verbandkästen ersetzen
einen großen Verbandkasten.
2) Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die
Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen,
kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13 164 als kleiner Verbandkasten
verwendet werden. |