§ 24 GUV-V S1
 
Materialtransport
§ 24.     Zwischen Unterrichtsräumen, Sammlungsräumen und Lagerräumen müssen Geräte und Materialien sicher transportiert werden können.
  Zu § 24:
  Der sichere Transport von Geräten und Materialien kann erreicht werden
– durch möglichst kurze Transportwege ohne Stufen und    Schwellen,
– durch geeignete Hilfsmittel (z. B. Flaschenwagen).