§ 24. Zwischen
Unterrichtsräumen, Sammlungsräumen und Lagerräumen
müssen Geräte und Materialien sicher transportiert werden
können.
Zu § 24:
Der sichere Transport von
Geräten und Materialien kann erreicht werden
– durch möglichst kurze Transportwege ohne Stufen
und Schwellen,
– durch geeignete Hilfsmittel (z. B. Flaschenwagen).