I - 1.4 Die Geräte zur Brandbekämpfung und Ersten Hilfe, z. B. Feuerlöscher, Löschsand, Löschdecke und Verbandkästen müssen griffbereit zur Verfügung stehen und auf ihre Funktionstüchtigkeit regelmäßig (i. d. R. alle ein bis 2 Jahre) überprüft werden.
Bei der Erstellung des Lageplans2 (z. B. für brennbare Flüssigkeiten, Druckgasflaschen) und des Rettungsplans wird empfohlen, den Rat der örtlichen Feuerwehr einzuholen.
2Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen nach DIN 14095, Objektpläne, in denen eingezeichnet wird: Räume mit gefährlichen Stoffen, brennbare Flüssigkeiten, radioaktive Stoffe, Druckgase