I – 3.12.8 Gefahrstoffe, die gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Rauche entwickeln, sind in Schränken aufzubewahren, die wirksam entlüftet werden.
Dies ist erfüllt, wenn der Schrank an ein Absauggebläse angeschlossen ist, das die austretenden Dämpfe ständig ins Freie leitet. Der Abluftvolumenstrom soll mindestens einem 10fachen Luftwechsel je Stunde bezogen auf das Schrankvolumen entsprechen (Abschnitt 3.3.2.4 DIN 1947 Teil 7 „Raumlufttechnik, Raumlufttechnische Anlagen in Laboratorien VDI-Lüftungsregeln“).