Abschnitt III-5.3 RISU-NRW
III – 5 Einrichtung von Fachräumen
III – 5.3 Hauswirtschaftsraum/Textilwerkstatt
Textilwerkstatt
Beleuchtung am Arbeitsplatz
- Arbeitsplatzbeleuchtung, Nennbeleuchtungsstärke von ca. 500 Lux,
- Nähmaschinenleuchte als Allgemeinbeleuchtung nicht ausreichend,
- Arbeitsplatzbeleuchtung: Lichteinfall von links oben, blendfrei, tageslichtweiß, gute Farbwiedergabe.
Fußbodenbelag
- Faserreste und Stäube sollen leicht entfernt werden können, fugendichte Verarbeitung, rutschhemmender
Belag.
Zentrale Abschaltung der elektrischen Anlagen (Empfehlung: optische Anzeige des Einschaltzustandes)
Notfall (siehe Ziffer III – 3 Informationen zur Ersten Hilfe)
- Verbandkasten nach DIN 13 157 Teil C,
- Verbandbuch nach GUV-I 511.1 (bisher GUV 40.6),
- Aushang Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen (Aushang DIN A 2) nach GUV-I 510-1 (bisher
GUV 30.1),
- Feuerlöschgeräte (Handfeuerlöscher z. B. Kohlenstoffdioxid, Löschdecke, Fettbrandlöscher),
- Telefonanschluss (in der Nähe des Unterrichtsraums ständig verfügbar, evtl. Mobiltelefon für Notrufe),
- Notrufverzeichnis.