| ASR 35/5 Arbeitsstätten-Richtlinie Waschgelegenheiten
außerhalb von erforderlichen Waschräumen |
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| 3.3 Als
hygienische Mittel zum Abtrocknen der Hände sind nur Handtücher
zulässig, die zur einmaligen Benutzung bestimmt sind (Einmal-Handtücher).
Es kommen zum Beispiel in Frage: |
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Papierhandtücher, die aus einem Handtuchspender, von einer
Rolle oder einer Ablage entnommen werden können, |
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Textilhandtuchautomaten, die ohne Wartezeit oder im Abstand
von höchstens 5 Sekunden ein mindestens 20 cm langes, sauberes
Handtuchstück freigeben und im Automaten das benutzte Handtuch
vollständig getrennt von der Rolle mit der noch nicht benutzten
Handtuchlänge aufwickeln. |
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| Auch Warmlufthändetrockner können eingesetzt
werden. |