ASR 35/5 Arbeitsstätten-Richtlinie Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen
 
3.3    Als hygienische Mittel zum Abtrocknen der Hände sind nur Handtücher zulässig, die zur einmaligen Benutzung bestimmt sind (Einmal-Handtücher). Es kommen zum Beispiel in Frage:
 
- Papierhandtücher, die aus einem Handtuchspender, von einer Rolle oder einer Ablage entnommen werden können,
- Textilhandtuchautomaten, die ohne Wartezeit oder im Abstand von höchstens 5 Sekunden ein mindestens 20 cm langes, sauberes Handtuchstück freigeben und im Automaten das benutzte Handtuch vollständig getrennt von der Rolle mit der noch nicht benutzten Handtuchlänge aufwickeln.
 
Auch Warmlufthändetrockner können eingesetzt werden.