Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderung
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Absturzsicherungen

Zur Vermeidung von Abstürzen von Standebenen und erhöhten Spiel- ebenen sind zwingend Absturzsicherungen anzubringen. Standebenen sind Flächen, wo sich ein Benutzer ohne Festhalten mit den Händen oder ohne Balancieren aufhalten kann. Die notwendigen Absturz- - sicherungen sind abhängig von der Höhe der Standebene. Alle Absturzsicherungen sollten mindestens 750 N/m als Fertigkeitsanfor- derung aufweisen.

Zum Schutz gegen Absturz sind folgende Sicherungen wirksam: