02 | weitere Hinweise
Anforderungen für Bodenmaterial:
- Bis 0,60 m Fallhöhe sind alle Böden, auch die aus Stein, Beton und Bitumen, erlaubt. Diese Böden sind jedoch für viele Aktivitäten nicht empfehlenswert.
- Bis 1,00 m Fallhöhe ist Oberboden (Naturboden) zulässig.
- Bis 1,50 m Fallhöhe kann Rasen verwendet werden. Ein wirksa- mer Fallschutz durch Rasen ist normalerweise nur gegeben, wenn der Rasen dauerhaft vorhanden ist und klimatische Faktoren wie Frost und Hitze die stoßdämpfenden Eigenschaften nicht vermindern. Um einen dauerhaften und wirksamen Fall- schutz durch Rasen zu erhalten, sollte die Fallhöhe von 1 m nicht überschritten werden.
- Ab 1,50 m Fallhöhe sind Bodenmaterialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften zu verwenden.
Folgende Materialien weisen stoßdämpfende Eigenschaften auf:
- Holzschnitzel (Korngröße 5 mm bis 30 mm)
- Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm)
- Sand, gewaschen (Korngröße 0,2 mm bis 2 mm)
- Kies, rund und gewaschen (Korngröße 2 mm bis 8 mm)
- Synthetischer Fallschutz
(Fallschutzplatten u. a., geprüft nach DIN EN 1177)
Die Schichtdicke bei losen Bodenmaterialien ist abhängig von der Fallhöhe. Bei Fallhöhen bis 2 m beträgt die Mindestschichtdicke 20 cm, bei Fallhöhen bis zu 3 m sind 30 cm erforderlich. Zusätzlich ist, um den Wegspiegeleffekt des Fallschutzes zu kompensieren, immer eine Mindestschichtdicke von 10 cm hinzuzufügen.