01 | Informationen
Wichtige Voraussetzungen für die unabhängige Nutzung von Verkehrs- und Aufenthaltsflächen in Grünanlagen und auf Spiel- plätzen sind:
- sichere Bewegungs- und Begegnungsflächen
- einfache Zugänglichkeit und absturzsichere Gestaltung
- leichte, erschütterungsarme und gefahrlose Begeh- und Befahrbarkeit bei jeder Witterung
- leichte Wahrnehmbarkeit von Erlebnisbereichen und barrierefreien Spielplatzgeräten durch Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte, wie z. B. Leitlinien
- ausreichende Bewegungsflächen
- mindestens 2 m breit und 2,5 m tief
- auf Nebenwegen 0,9 m breit und 2,3 m hoch
- auf den Wegen maximal 4 % Längs- und 2 % Quergefälle
- ausreichende Begegnungsflächen
- mindestens 2 m breit und 2,5 m tief
- spätestens nach 18 m
- Ruhebänke nach spätestens 100 m
- eine öffentlich zugängliche Sanitäranlage
- nahe gelegene (behindertengerechte) Toilette
- Wickelraum bzw. Wickelmöglichkeit
- Öffentliche Fernsprechstelle und Notrufanlage
- für Rollstuhlfahrer befahrbar und benutzbar