Barrierefreie Nutzung
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02 | weitere Hinweise

Spielplätze an Förderschulen sollten mit barrierefreien Spielplatz- geräten ausgestattet sein und abgestimmt auf die jeweilige Schülerklientel die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Nutzer unterstützen.

Spielplatzgeräte, die für eine Benutzung mit Rollstühlen vorgesehen sind, müssen folgende Sicherheitsstandards erfüllen:

  • Erhöhte Bewegungsflächen ohne Rollstuhlzugang müssen gesichert sein
    • ab einer Höhe von 60 cm mit einem Geländer und ab 1,5 m durch eine Brüstung. Geländer und Brüstung müssen mind. 70 cm hoch sein;
  • Öffnungen in Geländern und Brüstungen, die dem Zugang zu einer Spielfunktion dienen, müssen gegen unbeabsichtigten Zugang gesichert sein;
  • Sandkästen sollten auf einer Höhe angebracht werden, die eine Benutzung ohne fremde Hilfe ermöglichet;
  • barrierefreie Spielplatzgeräte sollten mit dem Zeichen „GS = geprüfte Sicherheit“ und dem Zusatz „barrierefrei“ gekennzeichnet sein.