02 | weitere Hinweise
Raumnetze gelten als sicher, wenn
- sie grundsätzlich ohne Helm bzw. Fahrradhelm beklettert werden;
- Piktogramme auf ein Verbot von Helmen bei der Nutzung des Raumnetzes hinweisen;
- ein freier Fall am Mast des Raumnetzes ausgeschlossen ist. Dies wird z. B. durch Abweiser oder Plattformen, die am Mast angebracht werden erreicht;
- die Anforderung an die freie Fallhöhe erfüllt werden;
- ein ausreichender Fallschutz vorhanden ist;
- die Sicherheitsanforderungen mit dem Prüfzeichen „GS = geprüfte Sicherheit“ nachgewiesen sind;
- sie dauerhaft und sicher gekennzeichnet sind.