Finanzierungsmöglichkeit von Hilfsmitteln in NRW
Sichere Schule | Barrierefreiheit | Gemeinsam Lernen

In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, über die „Landschafts- verbände Rheinland (LVR)“ und „Westfalen-Lippe (LWL)“ über den sog. Geräte- und Finanzpool Hilfs- mittel für den integrativen Unterricht von körper- und sinnesbehinderten Schülerinnen und Schüler zu bean- - tragen. Der LVR und LWL als Träger für die überörtliche Sozial-, Behin- derten- und Jugendhilfe sowie als Träger
von sozialen Einrichtungen wie u. a. Förderschulen für Kinder mit Behinderung wollen damit die Integration
von Schülerinnen und Schülern fördern.

Die Anträge für die Unterstützung zur Hilfsmittelaus- stattung für Schülerarbeitsplätze können direkt an den
LVR (Köln) und den LWL (Münster) gestellt werden. In Abstimmung mit den kommunalen Schul- trägern werden
die Hilfsmittel dann leihweise und personenbezogen den Schulen zur Verfügung gestellt.

Dabei ist zu beachten, dass diese Förderung  nur für die Beschaffung von Hilfsmitteln (Geräten) verwendet werden kann, die körper- und sinnesbehinderten Schülerinnen
und Schüler zum Ausgleich ihrer Beeinträchtigung von Bewegungs- und Kommunikationsfähigkeiten bei dem Besuch einer allgemeinen Schule dienen. Von der För- derung ausgeschlossen sind Lehr-, Lern- und Unter- richtsmaterialien, bauliche Maßnahmen, Schulmobiliar
und Personalkosten.