In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, über die „Landschafts- verbände
Rheinland (LVR)“ und „Westfalen-Lippe (LWL)“ über
den sog. Geräte- und Finanzpool Hilfs- mittel
für den integrativen
Unterricht von körper- und sinnesbehinderten Schülerinnen und Schüler
zu bean- - tragen.
Der LVR und LWL als Träger für die überörtliche
Sozial-, Behin- derten- und Jugendhilfe sowie als Träger
von sozialen
Einrichtungen wie u. a. Förderschulen für Kinder mit Behinderung
wollen damit die Integration
von Schülerinnen und Schülern fördern.
Die Anträge für die Unterstützung zur Hilfsmittelaus- stattung
für Schülerarbeitsplätze können direkt an den
LVR (Köln)
und den LWL (Münster) gestellt werden. In Abstimmung mit den kommunalen
Schul- trägern werden
die Hilfsmittel dann leihweise und personenbezogen
den Schulen zur Verfügung gestellt.
Dabei ist zu beachten, dass diese Förderung nur für die
Beschaffung von Hilfsmitteln (Geräten) verwendet werden kann, die körper-
und sinnesbehinderten Schülerinnen
und Schüler zum Ausgleich ihrer
Beeinträchtigung von Bewegungs- und
Kommunikationsfähigkeiten bei
dem Besuch einer allgemeinen Schule dienen.
Von der För- derung
ausgeschlossen sind Lehr-, Lern- und Unter- richtsmaterialien,
bauliche Maßnahmen, Schulmobiliar
und Personalkosten.
