Gefährdungsbeurteilung für mikrobiologische Arbeiten
Nach der Biostoffverordnung ist für Arbeiten mit biologischen Arbeits- stoffen eine Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen und zu dokumentieren.
Sie dient der Sicherstellung, dass im Unterricht mit Mikroorganismen der Risikogruppe 1 gearbeitet wird und daher keine zusätzlichen Schutz- maßnahmen im Sinne der BioStoffV zu treffen sind. Erst bei wesent- lichen Verände- rungen der Rahmenbedingungen (z. B. Raumausstat- tung) ist eine erneute Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.
Damit soll z. B. ausgeschlossen werden, dass bei nicht gezielten Tätig- keiten der Entnahmeort der Proben die Anzucht von Mikroorganismen der Risikogruppe 2 und höher wahrscheinlich macht (z. B. Tierkadaver, Fäkalien etc.).
