Vorwort
Muster Gefährdungsbeurteilungen (nach § 7 GefStoffV)
Aufgrund der bestehenden Rechtslage besteht vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Nach § 7 Abs. 6 GefStoffV muss dabei eine Dokumentation erfolgen, in der angegeben wird, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche Maßnahmen durchgeführt werden.
Nur im Falle von Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach § 7 Abs. 9 GefStoffV ist keine Dokumentation erforderlich.
In allen anderen Fällen ist nachvollziehbar zu begründen, warum auf eine detaillierte Dokumentation verzichtet wird.
Um diesen Forderungen nachzukommen, hat eine Arbeitsgruppe aus dem Realschulbereich (Regierungsbezirk Düsseldorf) einen Katalog von Muster-Gefährdungsbeurteilungen erstellt.
Diese Gefährdungsbeurteilungen decken einen großen Bereich der Lehrer- und Schülerexperimente im Fach Chemie in der Sekundarstufe I ab und können (evtl. nach entsprechender Anpassung) für die eigene Unterrichtspraxis übernommen werden.
Der Katalog der Gefährdungsbeurteilungen wird laufend erweitert.
