Augenduschen
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01 | Informationen

Wenn an Arbeitsplätzen mit ätzenden/reizenden Stoffen umgegangen wird und eine Gefährdung durch Verspritzen besteht, muss neben der persönlichen Schutzausrüstung zur Ersten-Hilfe eine geeignete Augen- spülvorrichtung (Augendusche) installiert werden.

Die Augenduschen müssen grundsätzlich den Anforderungen der DIN 12899-2 bzw. der neuen DIN EN 15154-2 (seit 08/2006) genügen.

Zusätzlich ist der Schutz des Trinkwassers zu gewährleisten.
Um diesen Schutz sicherzustellen, gibt es zwei Alternativen:

Die Situation ist in der überwiegenden Anzahl der Schulen so, dass Rohrtrenner nicht vorhanden sind, so dass daher die DVGW- geprüften Augenduschen zu installieren sind.