Deckenversorgungssysteme
Sichere Schule | Chemie | Unterrichtsraum
02 | weitere Hinweise
- Not-Aus-Schalter sind am starren Versorgungskanal an den Schülerplätzen nicht erforderlich, wohl aber am „Lehrer- experimentiertisch“ und an den beiden Fluchtausgangstüren.
- Die Fachlehrerschaft muss im Rahmen der Gefähr- dungsanalyse nach § 5 Arbeitsschutzgesetz beurtei- len, ob und in welchem Umfang Schülerinnen und Schüler beim Anschluss der Versorgungsleitungen helfen dürfen. Die Verwendung von Aufstiegshilfen (für starre Systeme) ist dort auch festzulegen. Sie ist u. a. von der Größe der bedienenden Personen abhängig.
- Schülerinnen und Schüler dürfen in der Schule in der Regel nur unter Anleitung und Verantwortung der Lehrerin oder des Lehrers Versuche durchführen. Die Lehrerin oder der Lehrer ist dabei zu einer dem Alter und der Reife der Schülerinnen und Schüler ent- sprechenden Aufsicht verpflichtet.