Lehrkräfte der naturwissenschaftlich-technischen Fächer sollten als Ersthelfer ausgebildet sein.
Bei allen Unfällen, bei denen eine Ärztin / ein Arzt in Anspruch genommen wird, ist unverzüglich eine Unfall- anzeige auszufüllen. Alle anderen Unfälle müssen im Verbandbuch vermerkt werden, damit bei Spätfolgen eines nicht gemeldeten Unfalles der schulische Zusammenhang nachgewiesen werden kann.
Der Vermerk erleichtert die Anerkennung eines Schulun- falls.
Die Schulleiterin / der Schulleiter sorgt dafür, dass diese Aufzeich- nungen 5 Jahre aufbewahrt werden. Für diese Aufzeichnungen wird vom Unfallversicherungträger ein Verbandbuch unter der Bestell-Nr. GUV-I 511.1 kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Unfallanzeige ersetzt die Eintragung in das Verband- buch.
