Elektrische Installation
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02 | weitere Hinweise

Prüfungen:

Vor jeder Benutzung ist durch die Lehrkraft eine Sicht- prüfung auf offensichtliche Mängel oder Eingriffe vorzu- nehmen.

Die elektrische Anlage sowie alle sonstigen ortsfesten Betriebsmittel sind mindestens alle vier Jahre durch eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebs- mittel erfolgt durch eine Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch unter- wiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Gebrauchtgeräte (z. B. Schenkungen) sind vor der Inbe- triebnahme durch eine Elektrofachkraft auf ihren sicher- heitsgerechten Zustand zu überprüfen.

In Schulen wird bei normalen Betriebs- und Umgebungs- bedingungen ein Prüfintervall von einem Jahr empfohlen.

Bei der Durchführung der Prüfung ist darauf zu achten, dass Daten- leitungen abgeklemmt werden. Die Abschirmung der Datenleitungen könnten ansonsten von dem Prüfgerät als Schutzleiteranschluss miss- deutet werden.