Im Informatikraum sind geeignete Feuerlöschgeräte und Löschdecken zur Brandbekämpfung bereitzuhalten.
Die notwendige Anzahl und der Typ der Geräte sind mit dem zuständigen Brandschutzorgan, zu vereinbaren. Die Geräte sind alle zwei Jahre einer Prüfung durch befähigte Personen (mit Sachkundenachweis für Feuerlöschgeräte) zu unterziehen.
