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Beleuchtung / Belichtung
 
 
01 | Informationen
Ganz wesentlich zur Unfallvermeidung trägt eine ausreichende und vor
allem gleichmäßige Ausleuchtung bei. Dies bedeutet, dass künstliche
Beleuchtungen einzuplanen sind, die mindestens den Anforderungen
der DIN 5035 Teil 1-7 „Beleuchtung mit künstlichem Licht…“ entsprechen:

Art des Innenraumes bzw. der Tätigkeit Nennbeleuchtung (lx)
Klassenräume 300
Einsatz von Bildschirmen 500

Es muss sichergestellt sein, dass die Lichtschalter leicht zugänglich und
deutlich erkennbar in der Nähe der Zu- und Ausgänge vorhanden sind.
Leicht erkennbar sind Lichtschalter immer dann, wenn sie auch bei
Dunkelheit gesehen werden können.
 
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Akustik Beleuchtung / Belichtung