01 | Informationen
Die Nichteinhaltung dieser Normwerte einschließlich der sieben Beleuchtungskriterien führt
zu starken Sehbelastungen, senkt das Leistungsniveau und führt zu deutlich
ansteigenden Fehlerraten.
- Leuchtdichteverteilung
- Beleuchtungsstärke
- Blendung
- Lichtrichtung
- Lichtfarbe und Farbwiedergabe
- Flimmern
- Tageslicht
Insbesondere bei Schülern und Schülerinnen
mit einge- schränktem Sehvermögen
und Lehrkräften in höherem Alter sollte die Beleuchtungsstärke
unter konsequenter Einhaltung der Beleuchungskriterien dimmbar
auf mindestens 800 Lux gesteigert werden können.
Lichtschalter sind leicht erreichbar und erkennbar in der Nähe der Zu- und Ausgänge anzubringen. Sie sind leicht erkennbar, wenn sie z. B. in Räumen ohne Tageslicht selbstleuchtend ausgeführt werden.
Lichtschalter sollten in einer Höhe von 85
cm über Fußboden und mindestens 50 cm aus der Ecke heraus
angebracht sein. Sie sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erkennbar,
wenn sie einen aus- reichenden Kontrast aufweisen
und taktil erfassbar sind.