Beleuchtung/Belichtung
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01 | Informationen

Die Nichteinhaltung dieser Normwerte einschließlich der sieben Beleuchtungskriterien führt zu starken Sehbelastungen, senkt das Leistungsniveau und führt zu deutlich ansteigenden Fehlerraten.

  1. Leuchtdichteverteilung
  2. Beleuchtungsstärke
  3. Blendung
  4. Lichtrichtung
  5. Lichtfarbe und Farbwiedergabe
  6. Flimmern
  7. Tageslicht

Insbesondere bei Schülern und Schülerinnen mit einge- schränktem Sehvermögen und Lehrkräften in höherem Alter sollte die Beleuchtungsstärke unter konsequenter Einhaltung der Beleuchungskriterien dimmbar auf mindestens 800 Lux gesteigert werden können.

Lichtschalter sind leicht erreichbar und erkennbar in der Nähe der Zu- und Ausgänge anzubringen. Sie sind leicht erkennbar, wenn sie z. B. in Räumen ohne Tageslicht selbstleuchtend ausgeführt werden.

Lichtschalter sollten in einer Höhe von  85 cm über Fußboden und mindestens 50 cm aus der Ecke heraus angebracht sein. Sie sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erkennbar, wenn sie einen aus- reichenden Kontrast aufweisen und taktil erfassbar sind.