Allgemeine Anforderungen
Fenster müssen so gestaltet sein, dass sie sowohl beim Öffnen und Schließen als auch in geöffnetem Zustand keine besonderen Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler darstellen.
So sind z. B. Kipp- und Schwingflügel gegen Herabfallen zu sichern. Schwingflügel müssen mit Öffnungssicherung- en versehen sein, die ein Überschlagen verhindern. Schiebefenster müssen über Vor- richtungen verfügen, durch die der Schließvorgang so abgebremst wird, dass Personen nicht eingeklemmt werden können.
Die Sicherung gegen Absturz erfolgt durch eine ausreichend hohe Brüstung oder durch brüstungsähnliche Vorrichtungen, wie z. B. feststehende Fensterelemente oder Geländer. Die Mindesthöhe für massive Brüstungen mit einer Tiefe von mindestens 20 cm beträgt 80 cm. Bei dieser Ausführung gilt dann der Zugang zum Fenster und auch zur Verglasung als ausreichend erschwert.
Um den Ausblick im Sitzen nicht einzuschränken, sollten die Fens- terbrüstungen nur bis zu einer Höhe von 60 cm massiv ausgebildet werden. Die darüberliegenden brüstungsähnlichen Vorrichtungen sind dann bis zu einer Höhe von 1,10 m auszuführen, um eine aus- reichende Sicherung gegen Absturz zu gewährleisten, Fensterbe- schläge sollten für eine barriefreie Erreichbarkeit möglichst in einer Höhe von 85 - 90 cm nicht jedoch höher als 1,05 m angeordnet werden.
Handhabung
Bei „normalen” Fenstern mit Dreh- und Kippfunktion besteht die Gefahr, dass die geöffneten Drehflügel in die Aufenthalts- oder Verkehrsbereiche hineinragen und jemanden verletzen. Um derartige Unfallgefahren zu vermeiden, sind die Fenster entweder mit Öffnungsbe- grenzern oder mit abschließbaren Kipp-Dreh-Be- schlägen auszustatten. Diese verhindern in der Regel auch das Hinausfallen. Die Schlüssel für abschließbare Drehflügel sollten nur an Personen ausgegeben werden, die in Bezug auf die möglichen Gefahren offen stehender Fenster unterwiesen wurden.
