Fußböden
Sichere Schule | Klassenraum | Unterrichtsraum
01 | Informationen

Von Bodenbelägen dürfen keine Gefährdungen, die zu Stürzen führen, für die Nutzer ausgehen. Fußböden müssen schwellenfrei und frei von Stolperstellen sein. Als Stolperstellen gelten Erhöhungen von mehr als 4 mm. Sie müssen rutschhemmend, reflexionsarm und erschütterungs- arm sein und dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen.

Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass es in bestimmten Bereichen zu Schmutz- und/oder Feuchtigkeitsansammlungen kommen kann.  Werden die Anforderungen des Merkblattes  Fußböden in Ar- beitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr berücksichtigt  und entspricht die Bewertungsgruppe des Bodenbelages im Klassenraum R 9, gelten die Beläge als sicher. Seit Januar 2005 müssen für neu eingebaute Bodenbeläge dieser Bewertungsgruppe entsprechende Prüfzeugnisse vorliegen.

Eine Benutzung von Transportwagen, Sackkarren, Overhead–Projek- toren, PC-Tischen und Rollstühle muss bei allen eingebauten Belägen problemlos möglich sein.