01 | Informationen
Von Bodenbelägen dürfen keine
Gefährdungen, die zu Stürzen führen, für
die Nutzer ausgehen. Fußböden müssen schwellenfrei
und frei von Stolperstellen sein. Als Stolperstellen gelten Erhöhungen
von mehr als 4 mm. Sie müssen rutschhemmend, reflexionsarm und
erschütterungs- arm sein und dürfen sich nicht elektrostatisch
aufladen.
Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass es in bestimmten Bereichen zu Schmutz- und/oder Feuchtigkeitsansammlungen kommen kann. Werden die Anforderungen des Merkblattes Fußböden in Ar- beitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr berücksichtigt und entspricht die Bewertungsgruppe des Bodenbelages im Klassenraum R 9, gelten die Beläge als sicher. Seit Januar 2005 müssen für neu eingebaute Bodenbeläge dieser Bewertungsgruppe entsprechende Prüfzeugnisse vorliegen.
Eine Benutzung von Transportwagen, Sackkarren, Overhead–Projek- toren, PC-Tischen und Rollstühle muss bei allen eingebauten Belägen problemlos möglich sein.