Es ist darauf zu achten, dass Prüffristen zur Gewähr- leistung der elek-trischen Sicherheit eingehalten werden.
Die Empfehlung für Prüffristen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln beträgt ein Jahr. Weitere Hinweise zu Prüffristen und Anforderungen an die Prüfer sind in der Informationsschrift Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, GUV-I 8524 aufgeführt.
Beim Aufstellen ortsveränderlicher Geräte, z. B. eines Projektors auf einem Rollwagen, dürfen die Anschluss- kabel keine Stolperstellen bilden.
