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| 01 | Informationen |
Türen müssen so eingebaut und angeordnet sein, dass vorbeilaufende
Schülerinnen und Schüler, aber auch andere Personen durch nach außen
aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden.
Diese Gefährdung besteht in erster Linie bei Türen an der Längsseite
von Fluren, weniger bei Türen an Flurenden. Deshalb sollten die erst-
genannten Türen so eingebaut sein, dass sie in die Räume zur nahe
gelegenen Wand hin aufschlagen.
Alternativ können sie auch nach außen aufschlagen, wenn sie so
angeschlagen sind, dass die Türflügel, einschließlich Türgriff,
max.
20 cm
in den Flur hineinragen. Dabei darf die
erforderliche Fluchtwegbreite nicht eingeengt werden.
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