Türen
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01 | Informationen

Barrierefrei gestaltete Türen und Türelemente müssen mindes- tens folgende Maße aufweisen.

Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion müssen auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, kog- nitiv eingeschränkte Menschen oder bei ungenügender Beleuchtung möglich sein.

Dies wird z. B. erreicht durch

  • kontrastreiche Gestaltung, z. B. helle Wand/dunkle Zarge heller Flügel/dunkle Hauptschließkante und Beschlag;
  • zum Bodenbelag kontrastierende Ausführung;
  • die Vermeidung von Spiegelungen und Blendungen