Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion müssen auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, kog- nitiv eingeschränkte Menschen oder bei ungenügender Beleuchtung möglich sein.
Dies wird z. B. erreicht durch
kontrastreiche Gestaltung, z. B. helle
Wand/dunkle Zarge heller Flügel/dunkle Hauptschließkante und Beschlag;