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Verkehrs- und Fluchtwege
 
 
01 | Informationen
Die Einrichtungsgegenstände sind so aufzustellen und ihre beweglichen
Teile sind so zu gestalten, dass keine Gefährdungen für Schülerinnen
und Schüler enstehen.

Die notwendigen Verkehrs- und Fluchtwege im Klassenraum sind frei zu
halten und dürfen nicht eingeengt werden.

Die nutzbare Breite eines Längsganges im Klassenraum sollte mindestens 1 m betragen.
 
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Verglasung Verkehrs- und Fluchtwege