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| 01 | Informationen |
Die Einrichtungsgegenstände sind so aufzustellen und ihre beweglichen
Teile sind so zu gestalten, dass keine Gefährdungen für Schülerinnen
und Schüler enstehen.
Die notwendigen Verkehrs- und Fluchtwege im Klassenraum sind frei zu
halten und dürfen nicht eingeengt werden.
Die nutzbare Breite eines Längsganges im Klassenraum sollte mindestens 1 m betragen.
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