Können Verletzungsgefahren durch unbeabsichtigte Berührungen nicht vermieden werden, muss die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden.
Verletzungen lassen sich gering halten, wenn die Oberflächen von Wänden und Stützen z. B. wie folgt ausgeführt werden:
Bestand
Bestehende, scharfkantige Kanten von Wänden oder Stützen können z. B. mit abgerundeten Holzeckleisten abgedeckt werden.
