Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderungen
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02 | weitere Hinweise

Seilgärten

Für die sichere Gestaltung eines Seilgartens sollten u. a. die folgen- den generellen Ausführungs- und Beschaffen- heitsanforderungen eingehalten werden:

  • Jeder Hochseilgarten muss gegen unbefugte Benut- zung bis zu einer Höhe von 2,5 Metern ausreichend gesichert sein und mit einem Warnschild zur unbe- fugten Benutzung gekennzeichnet sein.
  • Werden Bäume als Tragwerk für Elemente ver- wendet, muss eine Baumkontrolle durch einen Baumsachverständigen erfolgen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
  • Die gesamten fest installierten und die mobilen und frei ver- wendbaren Materialien müssen entspre- chend den Gebrauchs- anweisungen gepflegt, gewartet und behandelt werden. Jeg- licher Kontakt mit schädigenden anderen Materialien oder Stoffen ist zu verhindern.