Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderungen
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Seilgärten

Für die sichere Gestaltung eines Seilgartens sollten u. a. die folgen- den generellen Ausführungs- und Beschaffen- heitsanforderungen eingehalten werden:

Für Hochseilgärten gilt:

  • Jeder Hochseilgarten muss gegen unbefugte Benut- zung bis zu einer Höhe von 2,5 Metern ausreichend gesichert sein und mit einem Warnschild zur unbe- fugten Benutzung gekennzeichnet sein.
  • Jeder stationäre Seilgarten oder einzeln stehende stationäre Elemente müssen mit der Nutzlast gekenn- zeichnet sein. Hieraus müssen der Erbauer sowie die maximale Belastung in Kilonewton (kN) und zulässige Personenanzahl ersichtlich sein, um Unfälle durch Überlast oder Benutzerfehler zu vermeiden (Beispiel: Erbauer: Musterbau GmbH, Nutzlast: max. 3,6 kN oder 3 Personen).
  • Werden Bäume als Tragwerk für Elemente ver- wendet, muss eine Baumkontrolle durch einen Baumsachverständigen erfolgen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.