02 | weitere Hinweise
Anforderungen für Bodenmaterial:
- Bis 0,60 m Fallhöhe sind alle Böden, auch die aus Stein, Beton und Bitumen, erlaubt. Diese Böden sind jedoch für viele Aktivitäten nicht empfehlenswert.
- Bis 1,00 m Fallhöhe ist Oberboden (Naturboden) zulässig.
- Bis 1,50 m Fallhöhe kann Rasen verwendet werden. Ein wirksa- mer Fallschutz durch Rasen ist normaler- weise nur gegeben, wenn der Rasen dauerhaft vorhanden ist und klimatische Faktoren wie Frost und Hitze die stoßdämpfenden Eigenschaften nicht vermindern. Um einen dauerhaften und wirksamen Fall- schutz durch Rasen zu erhalten, sollte die Fallhöhe von 1 m nicht überschritten werden.
- Ab 1,50 m Fallhöhe sind Bodenmaterialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften zu verwenden.
Folgende Materialien weisen stoßdämpfende Eigenschaften auf:
- Holzschnitzel (zerkleinertes Holz, ohne Rinde und Laubanteil, Korngröße 5 mm bis 30 mm)
- Rindenmulch (zerkleinerte Rinde von Nadelhölzern, Korngröße 20 mm bis 80 mm)
- Sand, gewaschen (Korngröße 0,2 mm bis 2 mm)
- Kies, rund und gewaschen (Korngröße 2 mm bis 8 mm)
- Synthetischer Fallschutz (Fallschutzplatten u. a., geprüft nach DIN EN 1177)
Bei Boulderwänden sollte die Schichtdicke bei losen Bodenmate- rialien aus mindestens 30 cm plus 10 cm Zuschlag für Wegspiel und Verdichtungseffekte bestehen.