Balanciergelegenheit
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02 | weitere Hinweise

Balanciergelegenheit

Grundsätzlich bestehen aus Sicht der gesetzlichen Unfall- versicherung keine Bedenken, einzelne Baumstämme und Konstruktionen mit Baumstämmen zu nutzen, die zum Klettern und Balancieren auffor- dern. Im Vorfeld sollten jedoch bestimmte Aussagen für eine sichere Nutzung positiv beantwortet werden.