Eigenbau und Kauf
Seilgärten und Kletteranlagen müssen den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der zugehörigen technischen Norm entsprechen. Beim Kauf von Geräten zum Klettern und Balancieren bescheinigt der Hersteller oder Verkäufer des Gerätes die Einhaltung der genannten Anforderungen.
Der Bau von stationären Seilgärten sollte von Fachfirmen durchge- führt werden. Bei Angebot und Auftrag können an den Erbauer folgende Anforderungen gestellt werden:
In Schulen sind ausschließlich Geräte einzubauen, die diesen Anfor- derungen entsprechen.
Beim Bau von Boulderwänden geben die Checkliste zum Projektverlauf und die Aussagen zu den grundsätzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen an Boulderwänden eine gute Orientierung.
