Prüfung und Wartung
Die Prüfung der Geräte und die erforderlichen Wartungs- arbeiten sollten nach den Anleitungen der Hersteller durchgeführt werden. Folgende Inspektionen sind stets vorzusehen:
Sichtkontrollen
Je nach Beanspruchung oder Gefährdung (z. B. als Folge von Vandalismus): täglich, wöchentlich (z. B. durch den Hausmeister oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt / Gemeinde).
Funktionskontrollen
Die Funktion und Stabilität der Geräte muss alle ein bis drei Monate durch Sachkundige geprüft werden. Sach- kundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse der Kletter- und Spielgeräte besitzen und mit den ent- sprechenden Vorschriften bzw. Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen) vertraut sind.
Jährliche Kontrollen
Die jährliche Kontrolle bzw. Hauptuntersuchung findet vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch einen Sachkundigen statt. Empfehl- enswert ist, einen Sachkun- digen mit den Arbeiten zu beauftragen, der nicht durch- gehend die Geräte betreut, beispielsweise bei den erforderlichen Funktionskontrollen. Hierdurch wird eine mögliche Betriebsblindheit vermieden.
Die Überprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlagen, Fundamente und Oberflächen. Die Geräte sind auf Verschleiß und Verrottung von allen Seiten zu kon- trollieren. Einmastgeräte erfordern einen höheren Wartungs- aufwand, insbesondere an den Standpfosten und Fundamenten. Deshalb sollte auf Einmastgeräte in Bildungseinrichtungen eher verzichtet werden.
