Betriebsanweisung
Gemäß § 7 Abs. 8 Gefahrstoffverordnung sind für die im Kunstunterricht eingesetzten Gefahrstoffe Betriebsanweisungen zu erstellen.
Muster solcher Betriebsanweisungen liegen für folgende Stoffgruppen vor:
Unter Berücksichtigung der jeweiligen arbeitsplatzbezogenen Besonderheiten sind diese Betriebsanweisungen anzupassen.
