Gefahrstoffe
Gefährliche Stoffe und gefährliche Zubereitungen nach § 3a Abs. 1 des Chemikaliengesetzes sind charakterisiert durch die Gefährlichkeitsmerk-
male.
Beispiele für besondere physikalisch-chemische Gefahren und
nicht-toxische Eigenschaften:
- narkotisch wirkend: Narkosegase, Lösemittel
- erstickend: Stickstoff, Kohlendioxid, Löschgase
- tiefkalt: flüssige Gase, Trockeneis
- heiß: flüssiges Eisen, Wasserdampf
- erhöhter Druck: Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe
- chronisch schädigend: Feinstäube
- explosionsfähig: brennbare Stäube
- vorschädigend: Wasser bei Feuchtarbeit,
hautentfettende Lösemittel.