Wenn an Arbeitsplätzen mit ätzenden/reizenden Stoffen
umgegangen wird und eine Gefährdung durch Verspritzen besteht, muss
neben der persönlichen Schutzausrüstung zur Ersten Hilfe eine
geeignete
Augenspülvorrichtung gestellt werden.
Im vorliegenden Fall empfehlen wir zur Durchführung von Erste-Hilfe-
Maßnahmen,
eine Augendusche / Handbrause (mit Kaltwasseranschluß am Waschbecken) zu installieren.
Bei Verwendung von warmem Wasser besteht die Gefahr erhöhter Hautpermeabilität.
Nach DIN 12 899 Teil 2 muss die Augendusche / Handbrause folgende Anforderungen erfüllen:
