Augenduschen / Handbrausen
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02 | weitere Hinweise

Eine Funktionsprüfung ist regelmäßig, aber mindestens einmal monatlich durchzuführen.

Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind seit dem 01.10.1993 bzw. 01.10.1996 nur noch zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.