Elektrische Installation
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02 | weitere Hinweise

Die Prüfung der elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel muss mindestens alle vier Jahre durch eine „befähigte Person“ (Elektrofachkraft) erfolgen.

Die Prüfung nicht ortsfester elektrischer Anlagen und Anschluss- leitungen mit Steckern erfolgt durch eine „befähigte Person“ (Elektrofachkraft) mindestens in jährlichen Abstand.

Vor jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung durch die Lehrerin oder den Lehrer vorzunehmen.