Die Prüfung der elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel muss mindestens alle vier Jahre durch eine „befähigte Person“ (Elektrofachkraft) erfolgen.
Die Prüfung nicht ortsfester elektrischer Anlagen und Anschluss- leitungen mit Steckern erfolgt durch eine „befähigte Person“ (Elektrofachkraft) mindestens in jährlichen Abstand.
Vor jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung durch die Lehrerin oder den Lehrer vorzunehmen.
