01 | Informationen
In jeder Schule muss zu den Zeiten, in denen schulische Veranstaltungen stattfinden, jederzeit bei Unfällen unverzüglich
die
notwendige Hilfe herbeigerufen werden können (z. B. amtsberechtigter Fernmeldeanschluss oder Haustelefonanlage mit
zentraler
Benachrichtigungsstelle).
In unmittelbarer Nähe der Meldeeinrichtung sollten die Namen
der
Ersthelferinnen/Ersthelfer und der Orte, an denen sie üblicherweise
zu erreichen sind, die Rufnummern der nächstgelegenen Ärztinnen/Ärzte,
des Durchgangsarztes, des Krankenhauses, der
Rettungsleitstelle,
der Giftzentrale und der Taxizentrale verfügbar
sein.