Notrufanlage
Sichere Schule | Kunst | Unterrichtsraum
01 | Informationen
In jeder Schule muss zu den Zeiten, in denen schulische Veranstaltungen stattfinden, jederzeit bei Unfällen unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen werden können (z. B. amtsberechtigter Fernmeldeanschluss oder Haustelefonanlage mit zentraler Benachrichtigungsstelle).

In unmittelbarer Nähe der Meldeeinrichtung sollten die Namen der Ersthelferinnen/Ersthelfer und der Orte, an denen sie üblicherweise zu erreichen sind, die Rufnummern der nächstgelegenen Ärztinnen/Ärzte, des Durchgangsarztes, des Krankenhauses, der Rettungsleitstelle, der Giftzentrale und der Taxizentrale verfügbar sein.