In Bereichen mit erhöhter Gefährdung der Schülerinnen und Schüler muss mindestens ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13 157 Typ C vorhanden sein.
Diese Erste-Hilfe-Einrichtung sowie der Aufbewahrungsort sind deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf quadratischem oder rechteckigem grünem Feld mit weißer Umrandung zu kennzeichnen.
Bau und Ausstattung der Schule, Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln einschließlich persönlicher Schutzausrüstung sowie Beschaffung und Entsorgung von Verbrauchsmaterialien obliegt dem Schulträger (Schulkostenträger).
