Bei allen Unfällen, bei denen eine Ärztin/ein Arzt in An- spruch genommen wird, ist unverzüglich eine Unfallanzei- ge auszufüllen. Alle anderen Unfälle müssen im Verband- buch vermerkt werden, damit bei Spätfolgen eines nicht gemeldeten Unfalles der schulische Zusam- menhang nachgewiesen werden kann.
Der Vermerk erleichtert die Anerkennung eines Schulun- falles.
Die Schulleiterin/der Schulleiter sorgt dafür, dass diese Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahrt werden. Für diese Aufzeichnungen wird vom Unfallversicherungträger ein Verbandbuch unter der Bestell-Nr. GUV 40.6 kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Unfallanzeige ersetzt die Eintragung in das Verbandbuch.
