Armaturen
Bei Gasversorgungsanlagen müssen Auslasshähne so gestaltet sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen verhindert wird und der Einlass- zustand für den Gasabnehmer eindeutig erkennbar ist.
Brenner
Ortsbewegliche Standbrenner, wie z. B. Bunsenbrenner, müssen standsicher ausgeführt sein.
Gasschläuche
Nur Laborschläuche mit DVGW-Aufdruck verwenden, schadhafte oder poröse Schläuche müssen entfernt werden. Die Schläuche müssen gegen Abrutschen gesichert werden.
Prüfung
Gasverbrauchsanlagen (i. d. R. Erdgasanlagen) sollten mindestens alle 10 Jahre, ortsfeste Flüssiggasanlagen müssen mindestens alle 4 Jahre durch einen Sachkundigen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Aufstellung geprüft werden.
Ergebnis der Prüfung ist durch eine Prüfbescheinigung nachzuweisen. Sachkundiger bzw. befähigte Person ist z. B. der örtliche Gasinstallateur.
Dichtheitsprüfung Propangasflasche: Hier ist die zusätzliche Installation eines Druckminderers besonders geeignet (Neuan- schluss).
Druckregelgerät mit integrierter Über- drucksicherung und Manometer dient zur Anzeige des Eingangsdruckes als Dichtheitskontrolle (siehe Foto).
