Die Zugangswege der Feuerlöschgeräte müssen gekennzeichnet und stets freigehalten werden. Jeder Löscher muss übersichtlich angebracht sein.
Für die alle 2 Jahre vorgeschriebene Überprüfung ist entweder der Hausmeister anzusprechen oder eine Meldung über die Schulleitung an den Schulträger zu leiten.
