Anforderungen an die Übungstische
Die Übungstische sollen aus Werkstoffen bestehen, die den zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruch- ungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch standhalten und mindestens der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102 Teil 1 entsprechen.
Korrosionsgefährdete Oberflächen sollen durch geeignete Oberflächen- versieglungen geschützt sein.
Wenn vorwiegend Arbeiten durchgeführt werden sollen, bei denen mit dem Verschütten von Flüssigkeiten zu rechnen ist, müssen die Arbeitsflächen einen umlaufenden Randwulst haben und flüssig- keitsdicht sein.
Die Arbeitsflächen müssen sich leicht reinigen und erforderlichenfalls desinfizieren oder dekontaminieren lassen.
Anforderungen an die Stühle
Die Stühle sollten höhenverstellbar, 5- strahlig und leicht sein, sowie eine Rückenlehne haben.
