Röntgengerät
Sichere Schule | Physik | Vorbereitungsraum
02 | weitere Hinweise

Für die Beachtung und Durchführung der Schutzvorschriften der Röntgenverordnung in den Schulen sind die Schulleiterinnen und Schulleiter als Strahlenschutzbevollmächtigte und die Strahlenschutz- beauftragten verantwortlich.

Der/Die Strahlenschutzverantwortliche muss selbst keine Strahlen- schutzfachkunde besitzen. Er bestellt schriftlich die erforderliche Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten und informiert diese über alle Verwaltungsakte und Maßnahmen, die deren Befugnisse betreffen. Sind mehrere Strahlenschutzbeauftragte notwendig, so legt die Schulleiterin/der Schulleiter als Strahlenschutz- verantwortliche(r) deren innerbetrieblichen Entscheidungsbereich schriftlich fest, zum Beispiel für die Beschaffung, Aufbewahrung, Kennzeichnung, listenmäßige Erfassung und Entsorgung der Röntgeneinrichtungen.